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Selbstverteidigung war erfolgreich! - und jetzt?

Damit ist aber nicht alles vorbei! Deswegen wollen wir mal weitere Szenarien betrachten.

Es geht darum, auch nach der eigentlichen Situation wachsam zu sein, seinen Verstand zu gebrauchen und das Richtige zu tun.

Eine vermeintlich harmlose Situation, in der Ihr in einer Kneipe oder auf einer Veranstaltung den Angreifer unter Kontrolle gebracht habt. Möglicherweise habt Ihr ihn durch eine Technik unter Kontrolle gebracht oder Ihr habt ihn durch Schläge und Tritte dazu gebracht, von Euch abzulassen.

Soweit, so gut!

Durch die Augen des Angreifers betrachtet, sieht das ganz anders aus. Seine Absicht war, Euch zu kontrollieren, zu schikanieren und zu dominieren und all das ist gründlich schief gegangen. Statt des guten Gefühls, sich durchgesetzt und behauptet zu haben, erlebt der Angreifer oder die Angreiferin das Gefühl der Demütigung und des Gesichtsverlustes.

Das schreit möglicherweise nach Rache! Hier ist jetzt aus Sicht des Aggressors eine Rechnung mit Euch offen, die es zu begleichen gilt.

Es besteht also eine große Wahrscheinlichkeit, dass ein weiterer Angriff erfolgt.

Da der Angreifer im ersten Durchgang gelernt hat, dass Ihr wehrhafter seid, als erwartet, wird er seine Mittel eskalieren.

Ob dies darin besteht, statt der Faust einen Gegenstand oder sogar ein Messer gegen Euch einzusetzen oder ob er schlicht aus dem Hinterhalt angreift oder sich Verstärkung holt, ist völlig gleich. Aprospos Verstärkung – dass ein Aggressor alleine unterwegs ist und sich dazu entscheidet, Leute anzumachen, dürfte eher die Ausnahme sein. Viel wahrscheinlicher ist es, dass es mehrere sind, von denen man vielleicht in dem Moment nur einen sieht.

Jedenfalls ist der zweite Angriff damit wesentlich gefährlicher und unberechenbarer als der erste.

Deswegen gilt es, den Ort des Geschehens weiträumig! zu verlassen. Schließt es aus, dass der Angreifer Euch nochmal über den Weg laufen könnte – zumindest für den gleichen Tag, wenn Ihr es nicht dauerhaft ausschließen könnt.

Mit einfachem Weggehen ist es aber auch so eine Sache.

Je nach Situation, ist es ja im Rahmen der Selbstverteidigung zu einer Verletzungshandlung gegenüber dem Angreifer gekommen. Dies ist zwar durch Notwehr gedeckt, hält aber einen Angreifer nicht unbedingt davon ab, Euch wegen Körperverletzung anzuzeigen. Natürlich kann sich der Angreifer bei der Polizei oder bei Gericht überhaupt nicht erklären, wieso ihr ihn angegriffen habt.

Da Ihr Euch auch nicht selbst an die Polizei gewandt habt, sieht es jetzt tatsächlich so aus, als wärt Ihr die Bösen.

Daher sollte nach jeder Selbstverteidigung eine Anzeige bei der Polizei erfolgen mit den Angaben wer Ihr seid und was passiert ist. Zum einen erlebt Ihr damit keine böse Überraschung wie eben beschrieben, helft dabei, einem Aggressor nachhaltig in die Schranken zu weisen und kommt einer Verpflichtung nach, die Euch trifft, wenn es mal richtig hart zur Sache ging und Ihr einen Aggressor außer Gefecht gesetzt habt.

Ja richtig! Es mag sein, dass der Held in Filmen nach dem K.O. des Bösewichts kurz die Krawatte richtet und sich dann mit einem coolen Spruch entfernt. In Wahrheit macht er sich strafbar!

Jemanden, der Hilfe braucht, liegen zu lassen, erfüllt auf jeden Fall den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung nach 3 323c StGB! Es ist natürlich niemandem zuzumuten, einen körperlich überlegenen Angreifer, den man mit viel Glück geradeso außer Gefecht gesetzt hat, auf Vitalwerte zu untersuchen und noch ein Pflaster zu bringen. Da ist es angezeigt, abzuhauen! Aber – und jetzt kommen wir wieder auf das eben Gesagte – es ist zumutbar, die Polizei zu verständigen und darauf hinzuweisen, dass dort jemand möglicherweise Hilfe braucht.

Bisweilen wird rechtlich sogar die Ansicht vertreten, dass hier eine Garantenstellung aus Ingerenz entsteht, die zu einer deutlich höheren Strafbarkeit führen kann. Bei der Garantenstellung aus Ingerenz kommt nämlich das Unterlassen einem Tun gleich. Im schlimmsten Fall kann dies zu einem Totschlag durch Unterlassen führen. Die Verletzungshandlung ursprüngliche Verletzungshandlung, der Schlag oder Tritt von Euch, war durch Notwehr gedeckt. Lasst Ihr einen Schwerverletzten einfach liegen und verstirbt er dadurch, ist wäre dies ein Totschlag durch Unterlassen. Da der Angriff zum Zeitpunkt des Unterlassens ja schon vorbei und somit nicht mehr gegenwärtig war, ist das Unterlassen nicht mehr von der Notwehr erfasst und somit vollumfänglich strafbar.

Daher bleibt auf der sicheren Seite und verständigt die Polizei, wenn Ihr gezwungen wart, Euch zu veteidigen!


Autor: Jan Kaminski


 
 
 

1 Comment


Gutem Tag, ich liege mal wieder wieder fertig und ängstlichen Andernach und habe mich endlich entschieden mit Krav Maga zu starten

Ich habe keine Vorkenntnisse, (außer Turnen) aber das Training ist für mich entscheidend. Trainingern sie auch Frauen wie mich? Danke und beste Grüße, Ruth Weisel (Ruth Weisel.@ web.de. )über eine Antwort bin.ich sehr dankbar. Beste Grüße

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